Verification of Payee (VoP)

Als offiziell durch das European Payments Council (EPC) zertifizierter Routing- und Verification-Mechanismus (RVM) erfüllt unsere VoP-Lösung alle regulatorischen Anforderungen der EU-Verordnung für den im SEPA-Zahlungsverkehr vorgeschriebenen IBAN-Namensabgleich.

Unser VoP-Modul bietet hohe Perfomance, starke Sicherheitsstandards und lässt sich leicht in Ihre bestehende Infrastruktur einbinden. Als Software-as-a-Service ist die Lösung sofort einsatzbereit.

Für Banken und Finanzinstitute im SEPA-Raum stellt die EU-Regulierung zu Verification of Payee (VoP) eine besondere Herausforderung dar: Bei Überweisungen und Echtzeitüberweisungen muss – ebenfalls in Echtzeit – ein IBAN-Namensabgleich durchgeführt werden, noch bevor der Kunde den Auftrag bestätigt. Mit diesem Schritt möchte die EU die Sicherheit des SEPA-Zahlungsverkehrs weiter stärken, indem Fehlüberweisungen möglichst vermieden werden.

  • Echtzeit-Anfrage mit IBAN und Namen bei der Bank des Zahlungsempfängers (Aktive Empfängerprüfung)
  • Echtzeit-Beantwortung eingehender Anfragen anhand der vorgehaltenen Stammdaten (Passive Empfängerprüfung)
  • Routing ausgehender Anfragen über das offizielle Directory, Validierung eingehender Anfragen über QWAC-Zertifikate
  • DSGVO-konforme Umsetzung und vollständige Prozessdokumentation
  • Hohe Anforderungen an Betrieb, Skalierung, Performance, Verfügbarkeit, Monitoring und Audits
  • Standardisiere Schnittstellen für Einzelaufrufe (gem. EPC-Spezifikation) und Bulk-Abfragen (via SEPA PAIN-files)

Unsere Lösung

Eine Auswahl der von ERIC.CLIENT unterstützten ELSTER®-Verfahren:

  • KMV-Verfahren „Berichtigte Steuerbescheinigung“ nach § 45a Abs. 6 EStG zur Meldung korrigierter Jahressteuerbescheinigungen (KMV BSB)
  • KMV-Verfahren Anzeige aufgrund Nicht-Einbehaltes der KapESt nach § 44 Abs. 1 EStG (KMV NEK)
  • Mitteilung der unentgeltlichen Depotübertragungen nach § 43 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG (Schenkungsmeldung) (KMV DEP)
  • Mitteilung über die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 43 Absatz 2 Satz 7 EStG (Freistellung von Kapitalerträgen im Betriebsvermögen durch Banken) (KMV FKB)
  • Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung nach § 17 Absatz 14 Satz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) und § 11 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (KMV VWL)
  • Mitteilungen über Corona-Zuschüsse nach § 13 MV (C19-Mitteilungen) (KMV C19)
  • Mitteilungen über Kostenerstattungen der kassenärztlichen Vereinigungen nach §14 MV (KMV KKV)
    z.B. für geleistete Zahlungen an COVID19-Testzentren nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV)
  • Mitteilungen über Forschungszulagen (FZL-Mitteilungen) (KMV FZL)
  • Mitteilungen über Lohnersatzleistungen zum Kohleausstieg nach § 32b EStG (KMV LER)
  • Mitteilungen über Gewerbemeldungen (Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen) (KMV GAN, KMV GUM, KMV GAB)
  • Mitteilung über den Grad der Behinderung (vgl. §65 Abs. 3a EStDV) (KMV GDB)
  • Grundsteuererklärungen nach Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) (GMBX):
    Unterstützung der elektronischen Grundsteuermodelle (Grundsteuerwert, GrundsteuerBW, GrundsteuerBY, GrundsteuerHH, GrundsteuerHE, GrundsteuerNI)
    z.B. Erklärungen wenn sich
    • der Grundsteuerwert ändert (Wertfortschreibung)
    • die Vermögensart ändert (Nachfeststellung)
    • die Grundstücksart ändert (Artfortschreibung)
    • Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung (Nachfeststellung) führen können
      z.B. der Wegfall einer Steuerbefreiung oder die Teilung eines Grundstücks
  • Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG (KMV ZUW)
    Für die Übermittlung von Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG. Mit dieser Meldung können Spendenbescheinigungen der zuständigen Behörde elektronisch übermittelt werden. Die kostenintensive Zusendung von Spendenquittungen auf dem Postweg entfällt hierbei.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • ELStAM
  • Elektronische Bilanz (e-Bilanz)

Der CPB ERIC.CLIENT ist eine eigenständige Software mit geringem Installations- und Integrationsaufwand in Ihre bestehende Systemlandschaft. Besondere Abhängigkeiten (wie z.B. einem Datenbanksystem) bestehen nicht.

Der CPB ERIC.CLIENT steht für die Betriebssysteme Linux und Microsoft Windows® zur Verfügung.

CPB bietet mit dem VoP-Modul eine EPC-zertifizierte Verification of Payee Lösung, die Finanzinstituten ermöglicht, VoP effizient und skalierbar in bestehende Zahlungsprozesse zu integrieren. CPB tritt dabei als Routing- und Verification-Mechanismus (RVM) für angebundene Banken und Zahlungsdienstleister auf: Eingehende VoP-Anfragen werden beantwortet, Anfragen aus den Systemen der Institute werden an die jeweiligen Empfängerbanken geroutet und die Antworten zuverlässig zurückgeliefert.

Übrigens: Auch für Nicht-Banken haben wir eine Lösung. Sprechen Sie uns an!

  • Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 des 5.VermBG (KMV VWL)
  • Mitteilung über den Grad der Behinderung (vgl. §65 Abs. 3a EStDV) (KMV GDB)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • ELStAM
  • Elektronische Bilanz (e-Bilanz)
  • KMV-Verfahren „Berichtigte Steuerbescheinigung“ nach § 45a Abs. 6 EStG zur Meldung korrigierter Jahressteuerbescheinigungen (KMV BSB)
  • KMV-Verfahren Anzeige aufgrund Nicht-Einbehaltes der KapESt nach § 44 Abs. 1 EStG (KMV NEK)
  • Mitteilung der unentgeltlichen Depotübertragungen nach § 43 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG (Schenkungsmeldung) (KMV DEP)
  • Mitteilung über die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 43 Absatz 2 Satz 7 EStG (Freistellung von Kapitalerträgen im Betriebsvermögen durch Banken) (KMV FKB)
  • Grundsteuererklärungen nach Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) (GMBX):
    • Unterstützung der elektronischen Grundsteuermodelle (Grundsteuerwert, GrundsteuerBW, GrundsteuerBY, GrundsteuerHH, GrundsteuerHE, GrundsteuerNI)
      z.B. Erklärungen wenn sich
  1. der Grundsteuerwert ändert (Wertfortschreibung)
  2. die Vermögensart ändert (Nachfeststellung)
  3. die Grundstücksart ändert (Artfortschreibung)
  4. Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung (Nachfeststellung) führen können
    z.B. der Wegfall einer Steuerbefreiung oder die Teilung eines Grundstücks
  • Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG (KMV ZUW)
    • Für die Übermittlung von Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG. Mit dieser Meldung können Spendenbescheinigungen der zuständigen Behörde elektronisch übermittelt werden. Die kostenintensive Zusendung von Spendenquittungen auf dem Postweg entfällt hierbei.
  • Mitteilungen über Corona-Zuschüsse nach § 13 MV (C19-Mitteilungen) (KMV C19)
  • Mitteilungen über Kostenerstattungen der kassenärztlichen Vereinigungen nach §14 MV (KMV KKV)
    z.B. für geleistete Zahlungen an COVID19-Testzentren nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV)
  • Mitteilungen über Forschungszulagen (FZL-Mitteilungen) (KMV FZL)
  • Mitteilungen über Lohnersatzleistungen nach § 32b EStG (LER-Mitteilungen) (KMV LER)
    Lohnersatzleistungen sind unter anderem:
  1. Krankengeld
  2. Übergangsgeld
  3. Unterhaltsgeld
  4. Elterngeld
  5. Mutterschaftsgeld
  6. Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
  7. (Teil-)Arbeitslosengeld
  8. Kurzarbeitergeld
  9. Qualifizierungsgeld
  10. Insolvenzgeld
  11. Eingliederungshilfe
  • Mitteilungen über Gewerbemeldungen (Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen) (KMV GAN, KMV GUM, KMV GAB)
  • Mitteilungen nach Mitteilungsverordnung mit Zahlungsfluss nach §§2, 3, 5 und § 13a MV (KMV MVZ)

Warum VoP-Modul von CPB?

  • Echte Performance: Ausgelegt auf Hochlast-Szenarien mit über 1.000 Anfragen pro Sekunde

  • Zero-Downtime Betrieb: Unterbrechungsfreie Wartung und Stammdaten-Updates dank Active/Standby-Architektur (z. B. via HA-Proxy)

  • Intelligente Matching-Engine: Modulare Pipeline und Heuristiken, die über die reinen EPC-Vorgaben hinausgehen

  • Automatisierter Betrieb: Von QWAC-Trust-Store-Verwaltung bis zum quartalsweisen EPC-Reporting läuft alles automatisiert im Hintergrund

Features, die den Alltag erleichtern

  • BIC-Ermittlung inklusive: IBAN-only ist möglich – automatische BIC-Auflösung (z. B. über Bundesbank INTBA)

  • eIDAS-Sicherheit: Integrierter QWAC Trust Store Builder zur Zertifikatsvalidierung auf Basis aktueller Vertrauenslisten

  • Transparenz & Nachvollziehbarkeit: Vollständige Protokollierung aller VoP-Anfragen und Ergebnisse (audit- und reportingfähig)

So funktioniert’s

1. Request:

Requesting PSP sendet VoP-Request (Name + IBAN) an das VoP-Modul von CPB

2. Routing:

RVM nutzt Routing-/Teilnehmerdaten aus dem EPC-Directory (EDS) zur Ziel-PSP-Ermittlung

3. Verification:

Responding PSP führt den Name-IBAN-Abgleich gemäß EPC-Regeln durch und liefert die VoP-Response zurück

4. Response:

Das Ergebnis wird unverändert an den anfragenden PSP zurückgeliefert

VoP_Bild_Prozess

VoP ist flexibel betreibbar – passend zur Größe und IT-Strategie Ihres Hauses.

  • Betrieb in der CPB-Cloud als Software-as-a-Service (Managed RVM Service)

  • On-Premise Betrieb auf Linux/Docker

  • Optional: Unterstützung als Business-Process-as-a-Service

Tech-Stack & Integration

Runtime

Java 21 LTS, embedded Tomcat, Virtual Threads für hoch-nebenläufige Verarbeitung.

Frameworks

Spring Boot 4, Jackson 3, OpenAPI/Swagger.

Data

JDBC-Anbindung für PostgreSQL, MariaDB oder DB2 via HikariCP.

Flexibles Deployment

Als „Infrastructure as a Service“ in der CPB-Cloud oder On-Premise (Linux/Docker) einsetzbar.

Einfache API

Vollständige OpenAPI/Swagger-Dokumentation
für eine schnelle Anbindung.

News

Ihr Kontakt für VOP

Fabian Kiesel
Head of Sales

Telefonnummer:
+49 157 564 03250

Noch Fragen?
Ich beantworte sie gerne!

Informationen darüber, wie wir Ihre Daten verwenden, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

FAQ

Gilt Verification of Payee auch für grenzüberschreitende Zahlungen?

Ja. VoP gilt für SEPA-Zahlungen innerhalb der EU – unabhängig davon, ob Zahlungen national oder grenzüber-schreitend erfolgen.

Ja. Das VoP-Modul von CPB unterstützt die Verarbeitung von Sammelanfragen, etwa wenn mehrere Zahlungen in einer Datei übermittelt werden. Jede einzelne VoP-Anfrage wird separat geprüft, die Ergebnisse werden anschließend in einer konsolidierten Antwort strukturiert zurückgeliefert.

Ja. Der kontinuierliche 24/7-Betrieb ist vom European Payments Council (EPC) vorgegeben, und ist insbesondere im Zusammenspiel mit Echtzeitüberweisungen relevant. Das VoP-Modul von CPB ist entsprechend für einen hochverfügbaren Dauerbetrieb ausgelegt und erfüllt diese Anforderungen.

Zahlungsinstitute müssen dem VoP-Schema des European Payments Council (EPC) beitreten. Für die technische Abwicklung ist ein sog. QWAC-Zertifikate (QWAC) notwendig, über das sich die Teilnehmer am VoP-Schema untereinander ausweisen.

Nein, das VoP-Modul von CPB ist ein völlig eigenständiges Modul und kann einfach in jede Zahlungsverkehrsinfrastruktur integriert werden. Selbstverständlich ist es aber nahtlos in EFDIS.CIFRA integriert.

Die CPB ist als Routing und Verification Mechanism (RVM) beim European Payments Council (EPB) gelistet, und kümmert sich um alle Neuerungen und turnusmäßig anstehende Rezertifizierungen.

Alle Serviceleistungen im Überblick

IaaS CPB

Infrastructure
as a service

Nutzen Sie unsere professionelle Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards – wir ermöglichen Ihnen den Aufbau einer Infrastruktur für eine Cloud-basierte Technologie und stellen Ihnen gerne Ressourcen wie virtuelle Maschinen, Netzwerkverbindungen, Speicherplatz und Rechenleistung aus der CPB Cloud zur Verfügung.

cpb saas service

Software
as a Service​

Wir übernehmen den Betrieb von geschäftsrelevanten Applikationen und stellen diese im CPB Rechenzentrum für die Nutzung bereit. Außerdem sorgen wir für automatische Updates der Software – Sie müssen sich keine Gedanken über die Beschaffung neuer Releases oder Patches machen.

Business Process as a Service

Business Process
as a service

Ihre Kernkompetenz liegt in der Beratung, Vertrieb oder Produktion – unsere im effizienten Abwickeln der dahinter notwendigen Prozesse. Wie schon von vielen Kunden erfolgreich in Anspruch genommen: Wir stellen Ihnen die erforderlichen IT-Ressourcen zur Verfügung und übernehmen zusätzlich komplette Backoffice-Prozesse.